Die Interessen und Rechte mehrerer Eigentümer in einem Anwesen unter einen Hut zu bringen, kann zur anspruchsvollen Aufgabe werden. Dazu kommt, dass neben dem Menschlichen vor allem auch Fachliches zu regeln ist. Alle Anforderungen des WEG, des Wohnungseigentümergesetzes, müssen in einer Eigentumsgemeinschaft gewahrt sein. Als erfahrene Makler mit einem bewährten Mitarbeiterteam bieten wir Ihnen deshalb unsere Dienste als Hausverwalter an. Unser Angebot gilt auch für Miethausbesitzer, denen wir gerne die umfangreiche Arbeit abnehmen.

Kaum einem Thema wird eine so hohe Bedeutung zugeschrieben wie den Nebenkostenabrechnungen. Für Eigentümer und Mietshausbesitzer sind sie aus zweierlei Aspekten wichtig: Wer investiert, will wissen, welche Kosten den Einnahmen gegenüberstehen. Dies gilt im besonderen Maße für Vermieter, aber auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind daran interessiert, das sogenannte Hausgeld in bestehende Finanzierungen einzuplanen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Offenlegung von bestimmten Details in Nebenkostenabrechnungen, wenn diese an Mieter weitergereicht werden. Diese Gesetzesvorgaben erfüllen wir vollständig. Wir nehmen alle relevanten Punkte in die Abrechnung auf und reichen sie termingemäß Ihren Mietern weiter.
Angelegenheiten, die bei einer Mietimmobilie oder einer Eigentümergemeinschaft alle Parteien betreffen, wie etwa Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung, Reparaturen, Kontrollgänge, Entgegennahme von Beschwerden und deren Abhilfe dürfen Sie uns als Hausverwalter überlassen, wenn zwischen uns ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.
Wir bringen bei der Regelung all dieser Angelegenheiten unsere langjährige Erfahrung mit ein. Wir kennen die Schwachpunkte und wissen, wie vorab Klippen im Zusammenleben umschifft werden können. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie mit diesen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen konfrontiert werden.

Das Wohnungseigentum sieht für Eigentümergemeinschaften verpflichtende Regeln vor. So muss etwa jährlich eine Eigentümerversammlung abgehalten und darüber Protokoll geführt werden. Für die Immobilie sind Rücklagen zu hinterlegen, ein vorausschauender Jahresplan für den nächsten Abrechnungszeitraum ist zu erstellen. All diese Aufgaben übernehmen wir für Sie. Uns steht ein kompetentes, fachlich versiertes Team zur Seite. Letztendlich trägt unser umfassendes Wissen über das WEG dazu bei, dass alles seinen ordnungsgemäßen Gang nimmt.
Um Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie um kleinere, akut anstehende Reparaturen kümmern wir uns selbstständig. Wir beauftragen Hausmeisterdienste, die Eigentümer in ihrer gesetzlichen Verpflichtung, für die Verkehrssicherheit auf und um das Anwesen zu sorgen, entlasten. Durch die Auswahl von geeigneten Reinigungsunternehmen tragen wir dazu bei, dass der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot, in dem wir die von Ihnen gewünschten Aufgaben berücksichtigen. Senden Sie uns Ihre Anfrage.
Der Begriff „Immobilienverwaltung” wird oft als Synonym für „Hausverwaltung” verwendet. Er bezeichnet die umfassende organisatorische, technische und kaufmännische Betreuung einer Immobilie. Das oberste Ziel besteht darin, die Eigentümer oder Vermieter von den laufenden Aufgaben zu entlasten und den langfristigen Werterhalt der Immobilie zu sichern, was in einer Top-Lage wie dem Salzburger Land von besonderer Bedeutung ist. Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die Koordination von Reparaturen und die Durchführung von Eigentümerversammlungen./p>
Nein, eine externe Hausverwaltung ist in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis ist sie jedoch besonders bei größeren Objekten oft notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei Alleineigentum oder einem reinen Mietshaus ist die Beauftragung freiwillig. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist zwar die Selbstverwaltung erlaubt, aber jeder einzelne Eigentümer hat das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Aufgrund der komplexen WEG-Regelungen und zur Entlastung der Eigentümer in unserer Region empfiehlt Fendt Immobilien stets die Beauftragung einer professionellen Verwaltung.
Wir übernehmen alle kaufmännischen, technischen und organisatorischen Pflichten. So wird ein geregeltes Miteinander gewährleistet und der Werterhalt gesichert. Unser erfahrenes Team kümmert sich um die Nebenkostenabrechnungen und die Finanzplanung gemäß allen gesetzlichen Vorgaben. So haben Sie stets einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Wir organisieren Hausmeisterdienste und Reparaturen, kümmern uns um die Verkehrssicherheit und führen alle nach dem WEG verpflichtenden Eigentümerversammlungen mit vorausschauendem Jahresplan und Protokoll durch.
Die Bestellung eines Verwalters ist grundsätzlich Aufgabe der Eigentümergemeinschaft (WEG) und erfolgt, sobald die Eigentümer dies mit einer Mehrheit beschließen. Seit der WEG-Reform kann jedoch jeder einzelne Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters von der Gemeinschaft verlangen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer professionellen Betreuung. Besonders in den begehrten Lagen im Berchtesgadener Land ist die Bestellung eines Verwalters ratsam, da die Werterhaltung und die Einhaltung komplexer baulicher Auflagen hier hohe Expertise erfordern.
Die Rechte und Pflichten eines Hausverwalters leiten sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und dem individuellen Verwaltervertrag ab. Zu seinen zentralen Pflichten gehören die Umsetzung aller Eigentümerbeschlüsse, die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen sowie die Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung. Im Gegenzug hat er das Recht, die Versammlung zu leiten, die Eigentümergemeinschaft nach außen zu vertreten gegenüber Handwerkern, Behörden oder Gerichten und im Rahmen seiner Befugnisse auf die Konten zuzugreifen, um Rechnungen zu begleichen.
Der grundlegende Unterschied liegt im verwalteten Eigentum und dem zugrunde liegenden gesetzlichen Rahmen. Während die WEG-Verwaltung ausschließlich das Gemeinschaftseigentum nach den strengen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes betreut, verwaltet die Mietverwaltung im Auftrag eines Alleineigentümers ein komplettes Mietobjekt und umfasst alle Mieterbelange wie Mietersuche und Kündigungen. In unserer Region Bad Reichenhall ist oft eine Mischform erforderlich, da viele Eigentumswohnungen als Ferienimmobilien genutzt werden. In diesen Fällen ist eine zusätzliche Sondereigentumsverwaltung für die Vermietung notwendig. Fendt Immobilien bietet diese spezialisierte Betreuung an.
Die Organisation der jährlichen Eigentümerversammlung ist eine Kernpflicht des Verwalters. Sie dient dazu, die Beschlussfähigkeit der Gemeinschaft zu gewährleisten und wichtige Entscheidungen bezüglich der Immobilie zu treffen. Die Vorbereitung umfasst die Erstellung der Tagesordnung und den fristgerechten Versand der Einladungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von mindestens drei Wochen. Während der Versammlung leitet der Verwalter diese, stellt die Beschlussfähigkeit fest und protokolliert alle Entscheidungen. Anschließend setzt er sie fristgerecht um und führt sie in der Beschlusssammlung.
Fendt Immobilien nimmt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer umfassend wahr, um Gefahren für Bewohner und Dritte zu vermeiden. Dies geschieht durch die zuverlässige Beauftragung und Kontrolle von Dienstleistern wie dem Winterdienst, dessen ordnungsgemäße Erfüllung der Räum- und Streupflicht in der Bergregion des Berchtesgadener Landes besonders streng überwacht wird. Darüber hinaus führen wir regelmäßige Kontrollgänge durch, um potenzielle Gefahrenquellen wie lose Gehwegplatten oder defekte Beleuchtung frühzeitig zu erkennen.